ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von der contare.media / Gabriel Pielke (im Folgenden contare.media genannt) durchgeführten Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen.
  2. Die AGB gelten als vereinbart und rechtswirksam durch Entgegennahme der Lieferung oder Leistung der contare.media durch den Kunden, sowie durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen möchte, ist dieses schriftlichen binnen drei Werktagen nach Erhalt des Angebots, spätestens jedoch drei Werktage vor Leistungsbeginn zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die contare.media diese schriftlich anerkennt.
  4. Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der contare.media.

 

§ 2 Auftragserteilung

  1. Die contare.media übernimmt Aufträge zur Konzeption, Produktion, Nachbearbeitung und Gestaltung von Film-, Video-, Foto-, Bild- und Audiomaterial, sowie kompletter audio-visueller Produktionen mit redaktionellem Inhalt, zur Film- und Fotoproduktion, zur Konzeption und Produktion zwei- und dreidimensionaler visueller Darstellungen, sowie zur Konzeption und Ausführung medialer Kommunikation in sozialen Netzwerken.
  2. Für jeden erteilten Auftrag wird von der contare.media ein schriftliches Angebot anhand der vom Kunden nachgefragten Inhalte erstellt. Kommt kein schriftliches Angebot zustande, so gelten mündliche Vereinbarungen als bindend.
  3. Angebote der contare.media sind freibleibend, solange Aufträge durch contare.media nicht schriftlich bestätigt sind oder contare.media mit der Erbringung der Leistung begonnen hat.

 

§ 3 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich mit Auftragserteilung, der contare.media benötigtes, nach branchenüblichen Standards bearbeitungsfähiges Bild- und Tonmaterial im vereinbarten Datenformat so rechtzeitig zu übergeben, dass eine fristgemäße Ausführung des Auftrags gewährleistet ist.
  2. Entspricht das zur Verfügung gestellte Material nicht den genannten Anforderungen, so ist die contare.media berechtigt, die Ausführung des Auftrags abzulehnen und bei mangelnder Nachbesserung durch den Kunden vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Mangelhaftes oder den Anforderungen nicht entsprechendes Ausgangsmaterial berechtigt die contare.media zur Vorlage eines neuen Angebots, sofern hierdurch die Erfüllung der vom Kunden angeforderten Leistungen einen erhöhten technischen und/oder zeitlichen Aufwand erfordern und/oder sich die Rahmenbedingungen und Inhalte geändert haben.
  4. Bei verspäteter Anlieferung des Ausgangsmaterials durch den Kunden verzögert sich die Bearbeitungsfrist für die contare.media entsprechend. Die contare.media ist berechtigt, bei erheblichen Fristüberschreitungen, die Ausführung des Auftrags abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, die contare.media von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung deren Rechte freizustellen. Hierzu hat der Kunde zu gewährleisten, dass an die contare.media zur Bearbeitung übergebenes Material frei von jeglichen Rechten Dritter ist (insbesondere Eigentums-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte, sowie Rechte am eigenen Bild) und/oder ihr die Rechte im notwendigen Umfang erteilt wurden.
  6. Sollte eine vertragsgemäße Lieferung des Ausgangsmaterials aufgrund von Umständen, welche die contare.media nicht zu verantworten hat, unmöglich sein, sind alle bis zum Zeitpunkt des Eintreten der entsprechenden Umstände entstandenen Kosten vom Kunden zu tragen.
  7. Wird die Tätigkeit der contare.media in den Räumlichkeiten des Kunden durchgeführt, so verpflichtet sich der Kunde, eine Arbeitsumgebung gemäß geltendem Arbeitsrecht zu gewährleisten.
  8. Werden von der contare.media für die Ausübung der beauftragten Tätigkeiten technische Gerätschaften oder Werkzeuge in die Räumlichkeiten des Kunden überführt, so gilt für diese Objekte das Mietrecht und der Kunde verpflichtet sich als Mieter zur Wahrung und Sicherung des Zustandes der Objekte zum Zeitpunkt der Einbringung in die Räumlichkeiten, ausgenommen üblicher Abnutzung als Folge der Verwendung.
  9. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, durch die contare.media eingebrachte Gerätschaften und Werkzeuge in seinen Räumlichkeiten ausreichend gegen Missbrauch, Schäden oder Verlust zu sichern und haftet im Schadensfall in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
  10. Sollte für die Ausführung der Arbeiten durch contare.media eine Internetverbindung notwendig sein, z.B. im Rahmen eines Livestreamings, so hat der Kunde diese in ausreichender Geschwindigkeit und ausfallsicher zur Verfügung zu stellen. Für Übertragungsfehler, -abbrüche oder Ausfälle der Internetverbindung kann contare.media – sofern diese für den Fehler, Ausfall oder Abbruch nicht unmittelbar verantwortlich sind – nicht haftbar gemacht werden.

 

§ 4 Lieferung

  1. Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sie sind - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - annähernd zu verstehen.
  2. Die contare.media bearbeitet Aufträge nach branchenüblichen Standards. Geliefert wird im vereinbarten Datenformat und auf vereinbartem Datenträger in technisch einwandfreiem (sendefähigen) Zustand.
  3. Sofern die contare.media durch die Ausführung des Auftrags eigene Urheber- oder Leistungsschutzrechte erwirbt, räumt die contare.media dem Kunden im Rahmen des Vertragszweckes die notwendigen Nutzungsrechte (falls nicht vertraglich anders geregelt) weder räumlich, noch zeitlich befristet ein (vgl. §7).
  4. Die contare.media entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden und behält sich deren Austausch jederzeit vor. contare.media kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen und steht für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden ein.
  5. Soweit der Vertragspartner eigenes oder Fremdpersonal zur Erbringung seiner Leistung einsetzt, sind diese Personen den festen oder freien Mitarbeitern der contare.media gegenüber nicht weisungsberechtigt. Alle durch fremde Arbeitskräfte entstehenden Mehrkosten wie Reisekosten, höhere Löhne und dergleichen gehen zu Lasten des Kunden. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlich geregelten Arbeitszeit, sowie weitere zum Schutz des Arbeitnehmers bestehende Rechtsvorschriften, insbesondere des Arbeitsschutzgesetzes obliegen ebenfalls dem Vertragspartner. Arbeitsabläufe, die durch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bedingt sind, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  6. Von der contare.media zur Lieferung verwendete Datenträger verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung Eigentum der contare.media.
  7. Die contare.media hält eine Kopie der erbrachten Leistungen für den Kunden für einen vereinbarten Zeitraum vor. Sofern kein Zeitraum vereinbart wurde, werden Kopien und Ausgangsmaterialien (sofern sie nicht an den Kunden zurück gehen) frühestens 30 Tage, spätestens jedoch ein Jahr nach Auftragserfüllung und Lieferung vernichtet/gelöscht.
  8. Eine Archivierung von Material und erbrachten Leistungen für den Kunden kann kostenpflichtig vereinbart werden.
  9. Mit Auslieferung der Leistung geht die Gefahr auf den Kunden über. Bei gewünschtem Versand (auch digital), geht die Gefahr mit Aushändigung der Leistung an den mit dem Versand beauftragten Dienstleister über. Der Versand erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, unversichert. Für Schäden und Verlust von Leistungen auf dem Versandweg ist die contare.media nicht haftbar zu machen.
  10. Die contare.media ist nicht verpflichtet, Dateien und/oder Material, das zur Fertigung der Leistung erstellt wurde an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Dateien und Rohmaterial, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

§ 5 Preise & Zahlung

  1. Sofern nicht anders ausgewiesen verstehen sich alle Preise der contare.media als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von regulär 19%.
  2. Fracht, Zoll, Kurier- oder sonstige Versandkosten sind nicht Bestandteil des Angebots und werden gesondert berechnet.
  3. Es gelten die mit dem Kunden im Angebot vereinbarten Honorare und Preise zu folgenden Konditionen:
    • Voller Arbeitstag = bis 8 Stunden zzgl. Pausen: 100% des Tagessatzes
    • Halber Arbeitstag = bis 4 Stunden zzgl. Pausen: 70% des Tagessatzes
    • Ab der 5. Arbeitsstunde gilt der Arbeitstag als voller Arbeitstag.
    • Ab der 10. Arbeitsstunde gilt ein Mehrarbeit-Zuschlag von 25%
    • Ab der 12. Arbeitsstunde gilt ein Mehrarbeit-Zuschlag von 100%
    • Für Nachtarbeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr gilt ein Nachtzuschlag von 25%
    • Für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen gilt ein Zuschlag von 50%
  4. Mehrarbeit kann vom Vertragspartner nur nach Genehmigung durch die contare.media angeordnet werden.
  5. Es ist dem Vertragspartner untersagt, mit den Arbeitnehmern oder freien Mitarbeitern der contare.media über Arbeitsbedingungen zu verhandeln oder sie abzuwerben.
  6. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Technikmiete, Materialkosten, Reisekosten, etc.) sind nicht im Honorar enthalten und sind vom Auftraggeber mit einem Aufschlag von 15% zu erstatten
  7. Bei Erbringung von Leistungen außerhalb des Firmensitzes (ab dem 21. Kilometer) der contare.media werden für Fahrtstrecken mit dem PKW Fahrtkosten in Höhe von 0,40 EUR je Kilometer für die Hin- und Rückreise berechnet. Für Reisen mit sonstigen Verkehrsmitteln trägt der Kunde die Kosten für Tickets in der 2. Klasse.
  8. Spesen werden gemäß den aktuellen Spesensätzen berechnet und gehen zu Lasten des Kunden.
  9. Das vereinbarte Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die in Auftrag gegebenen und erbrachten Leistungen oder gelieferte Materialien vom Kunden nicht genutzt werden.
  10. contare.media ist berechtigt, die Beiträge der Künstlersozialkasse, sowie Gebühren der Verwertungsgesellschaften und Steuern ausländischer Künstler dem Vertragspartner zzgl. einer Gebühr in Rechnung zu stellen.
  11. Im Falle der Stornierung eines Auftrags durch den Kunden ist ein angemessenes Ausfallhonorar zu zahlen. Als Richtwerte gelten:
    • bis zu 1 Woche vor Leistungsbeginn / Einsatz: 25% des Auftragswertes
    • bis zu 2 Tagen vor Leistungsbeginn / Einsatz: 80% des Auftragswertes
    • innerhalb eines Tages vor Leistungsbeginn / Einsatz: 100% des Auftragswertes
  12. contare.media hat das Recht, Verträge aus wichtigem Grund auch zu einem früheren Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, z.B. wenn
    • gegen den Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
    • der Vertragspartner fusioniert oder sich seine Eigentumsverhältnisse seines Anteils um mindestens 25% ändern
    • das Land, in dem der Vertragspartner seinen Sitz hat, in einen Bürgerkrieg oder bewaffnete Kriegshandlungen verwickelt wird (auch wenn Krieg nicht erklärt wurde) oder das Land von einer anderen Macht ganz oder teilweise besetzt wird.
  13. Alle Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ab Rechnungsdatum und ohne Abzüge zu leisten.
  14. Rechnungsreklamationen sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt. Reklamationen führen nicht zur Aufhebung der Fälligkeit.
  15. Fällige Zahlungen werden nach 15-tägigem Zahlungsverzug gemahnt. Nach 30-tägigem Zahlungsverzug werden pauschale Mahngebühren in Höhe von 40 EUR, sowie Verzugszinsen von 8% über dem Basiszins erhoben. Bei weiterem Zahlungsverzug wird ein Inkasso- oder gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Anfallende Kosten hierfür gehen zu Lasten des Gläubigers.
  16. Kommt ein Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen der contare.media zur sofortigen Zahlung fällig.
  17. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge, einschließlich Verzugszinsen und Mahnkosten, ist die contare.media dem Kunden gegenüber zu keiner weiteren Leistung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet.
  18. Die contare.media behält sich das Recht vor, Leistungen an Kunden, die bereits einmal in Zahlungsverzug gekommen sind, zukünftig nur gegen Vorkasse zu erbringen.

 

§ 6 Gewährleistung & Haftung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, von der contare.media erbrachte Leistungen unverzüglich auf ordnungsgemäße Ausführung und etwaige Mängel zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind der contare.media unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  2. Dem Kunde stehen keine Rechte wegen Mängeln zu, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Leistung durch den Kunden verursacht wurden.
  3. Der contare.media steht im Rahmen des Vertrages eine für den Kunden kostenlosen Nacharbeit und Beseitigung der von ihm verursachten Mängel zu, sofern dieses vom Kunden gewünscht ist und die Mängel gemäß §6.1 angezeigt wurden und §6.2 nicht entsprechen.
  4. Zur Nachbesserung ist die contare.media nur im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden oder vertraglich festgehaltenen Möglichkeiten verpflichtet. Inhaltliche Korrekturen werden kostenpflichtig innerhalb der Möglichkeiten durchgeführt.
  5. Im Falle einer nicht möglichen oder fehlgeschlagenen Nachbesserung ist der Kunde nicht zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei unerheblichen Mängeln ist das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
  6. Wird ein Rücktritt vom Vertrag erklärt, ist ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung ausgeschlossen.
  7. Die contare.media ist von der Haftung für jegliche Schäden befreit, sofern der Kunde kein Verbraucher ist und die Schäden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstanden sind.
  8. Ist die contare.media dem Grunde nach haftbar, so ist die Haftung für Mangelfolge- und Verzögerungsschäden auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.
  9. Die contare.media kann nur für eigenes Verschulden, Vorsatz oder Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden. Zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen sind ausschließlich vom jeweiligen Auftragnehmer haftbar zu machen.
  10. Für Text- und Bildmaterial (Konzepte, Designs, Entwürfe, etc.), das vom Auftraggeber zur Ausführung der Arbeiten an die contare.media freigegeben wurden, entfällt jegliche Haftung durch die contare.media.
  11. Der Kunde verpflichtet sich, die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten zu prüfen, bevor diese im geschäftlichen Verkehr verwendet werden.
  12. Beanstandungen jeder Art sind der contare.media unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Ablieferung der Leistung schriftlich zu erklären. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als mangelfrei angenommen.

 

§ 7 Herstellung eines Werkes nach § 631 BGB (Werkvertrag)

  1. Entsprechen die Leistungen der contare.media der Herstellung eines Werkes gemäß § 631 BGB so gilt ein abgeschlossener Vertrag als Werkvertrag.
  2. Jede von der contare.media im Rahmen eines Werkvertrags gefertigte Leistung unterliegt dem Urheberrecht, dem die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen anhängig ist.
  3. Die Bestimmungen des Urheberrechts gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  4. Alle im Rahmen eines Werkvertrags entstandene und dem Kunden überlassene Entwürfe und Leistungen dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der contare.media weder im Original, noch bei der Reproduktion verändert werden. Nachahmungen, auch in Teilen, sind unzulässig. Reproduktionen bedürfen der schriftlichen Genehmigung und einer gesonderten Vereinbarung durch die contare.media. Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, berechtigt dies die contare.media zur Einforderung einer Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung.
  5. Die contare.media überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung der contare.media. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
  6. Sofern für das Nutzungsrecht keine zeitliche Dauer vertraglich oder schriftlich festgehalten wird, so gilt ein Nutzungsrecht für 1 Jahr (365 Tage) nach Auslieferung an den Kunden als vereinbart.
  7. Ist eine Vervielfältigung vereinbart, steht der contare.media das Recht zu, auf Vervielfältigungen als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt die contare.media zu Schadenersatz von 100% der vereinbarten Vergütung, es sei denn ein höherer Schaden kann belegt werden. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
  8. Vom Auftraggeber eingebrachte Mitarbeit am Werk begründen kein Mit-Urheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
  9. Mit Lieferung des Werkes werden dem Auftraggeber lediglich die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrecht übertragen. Die Vereinbarung gilt auch für überlassene Entwürfe.
  10. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Werk (im Original) nach Ablauf der Nutzungsrechte dem Urheber unbeschadet zurückzugeben. Bei Beschädigung und Verlust des Werkes hat der Auftraggeber die zur Wiederherstellung der Originale entstehenden Kosten zu tragen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
  11. Im Rahmen eines Werkvertrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Werden vom Auftraggeber Änderungen während oder nach der Produktion gewünscht, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält die contare.media jeglichen Vergütungsanspruch.

 

§ 8 Geheimhaltung

  1. Personenbezogene Daten des Kunden werden von der contare.media ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, sowie zur Aufrechterhaltung einer Geschäftsbeziehung gespeichert und verwendet.
  2. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen der contare.media zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Auftragserfüllung zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen der contare.media gehören insbesondere die nach den vorliegenden Bedingungen erbrachten Leistungen (Beratung, Produktion etc.) und Preise. Der Vertragspartner darf vertragsrelevante Informationen Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der von ihm eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist; im Übrigen hält er alle Informationen geheim. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu vertragsrelevanten Informationen gewährt, schriftlich über die Rechte der contare.media zu ihrer Geheimhaltung informieren und sie zur Einhaltung der Geheimhaltungspflicht schriftlich verpflichten.
  3. Gespeicherte Daten können auf Wunsch jederzeit gelöscht werden.
  4. Die contare.media behält sich das Recht vor, Daten zu Akquise-, Empfehlungs- und Informations-Zwecken zu verwenden. Dieser Verwendung kann durch den Kunden jederzeit schriftlich widersprochen werden.
  5. Auf Internetseiten der contare.media, über Links in eMails oder durch persönliche Zusage können für verschiedene Themengebiete Newsletter der contare.media bestellt werden. Diesem kann jederzeit schriftlich oder über einen Link im Newsletter widersprochen werden.
  6. Datenübertragungen über das Internet, wie z.B. die Kommunikation per eMail, kann Sicherheitslücken aufweisen. Die contare.media ist für Schäden, die durch ungesicherte Datenübertragungen entstehen können, nicht haftbar zu machen.
  7. Die contare.media ist unwiderruflich berechtigt, die Produktion oder Teile hiervon, soweit der contare.media Urheberrechte zustehen, zeitlich und örtlich unbeschränkt, unentgeltlich zum Zwecke der Eigendarstellung / Referenz in allen Medien und Verbreitungswegen zu nutzen inkl. des Firmenlogos des Kunden.

 

§ 9 Einsatz von Künstlicher Intelligenz / Server-Datenspeicherung

  1. Die contare.media behält sich das Recht vor, für die Erfüllung ihrer Leistungen gegenüber dem Kunden künstliche Intelligenz einzusetzen. Diese kann text- oder bildgebend sein, Bild- oder Videodateien verändern, Audio generieren oder verändern, Übersetzungen und Lokalisierungen vornehmen.
  2. Für den Einsatz künstlicher Intelligenz ist es u.U. notwendig, Bild-, Ton- oder Textmaterialien des Kunden auf Server außerhalb der EU zu laden. Die contare.media ist für etwaige Schäden durch den Einsatz künstlicher Intelligenz und die dafür notwendige Auslagerung von Dateien nicht haftbar zu machen. Die contare.media wägt den Einsatz und Upload nach bestem Wissen und Gewissen ab und versucht mögliche Gefahren im Vorfeld zu erkennen und abzuwehren.
  3. Sofern hierfür eine rechtliche Verpflichtung besteht, wird die contare.media durch Künstliche Intelligenz generiertes oder modifiziertes Bild-, Ton- und Textmaterial entsprechend kennzeichnen und den Kunden darüber in Kenntnis setzen. Eine grundsätzliche Kennzeichnungs- und Informationspflicht gegenüber dem Kunden besteht jedoch nicht.
  4. Die contare.media setzt des Weiteren für die Datenübertragung Plattformen und Dienstleister ein, deren Server sich außerhalb der EU befinden. Für den Einsatz und eventuell daraus resultierende Schäden ist die contare.media nicht haftbar zu machen. Der Einsatz ist dem Kunden nicht im Vorfeld anzuzeigen.
  5. Auf Anfrage durch den Kunden kann auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und die Datenspeicherung auf nicht-EU Servern abgesehen werden. Sofern dieses mit zusätzlichen Kosten oder Aufwand verbunden ist, behält sich die contare.media vor, diese an den Kunden weiterzugeben.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Sofern in diesen AGB nicht anders vereinbart, gilt für die Zusammenarbeit mit der contare.media der Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV FFS) vom 1. Januar 2011.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Leistungserbringung im Ausland.
  3. Nebenabreden zu Verträgen oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige(n) Bestimmung(en) durch (eine) sinn-entsprechende wirksame Bestimmung(en) zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  5. Die contare.media behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit und unangekündigt zu ändern. Diese AGBs sind jederzeit unter https://contare.media einzusehen oder bei der contare.media per eMail oder postalisch anzufordern.
  6. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Sitz der contare.media, Köln, Deutschland.

 

1. April 2024, Köln, Deutschland

© 2024 contare.media / Gabriel Pielke

 

 

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